Re: Nackt auf eigenem Grund, Rechtslage?


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Geschrieben von Peter am 13. Februar 2001 16:47:32:

Als Antwort auf: Nackt auf eigenem Grund, Rechtslage? geschrieben von Michael und Hilka am 12. Februar 2001 21:53:26:

>Nach den vielen guten zusprüchen wollen wir nun auch zuhause konsequent nackt gehen,stellt sich nun die Frage wie sieht es aus wenn wir auf dem eigenen Grundstück auch nackt gehen wollen. kennt jemand die Rechtslage?
>Das wir gesehen werden könnten ist ok, denn wir sind FKKler und wollen uns auch dazu bekennen!
>mit nacktem Gruss
>Michael und Hilka

Hallo,
da das nacktsein kein Straftatbestand ist, gehe ich davon aus, daß Ihr auf eurem Grundstück tun und machen was man will. Unter Strafe steht nur die "Erregung öffentlichen Ärgernisses" was sexuelle Handlungen an sich oder mit anderen bedeutet. Wenn also eurer Nachbar euch im Adams- oder Evasköstum im Garten sieht kann er zwar vor Wut schäumen mehr aber auch nicht.
Zu Aldi würde ich nicht unbedingt nackt gehen, wäre aber kein Straftatbestand.
Die Poizeiposten in kleinen Ortschaften und besonders im Süden sind über den Umstand nicht so aufgeklärt wie im Norden, dort gilt "My home is my castle" und wer in meinen Garten schaut hat selber Schuld oder auch nicht.
Gru Peter





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