Unbekleidet auf eigenem Grundstück


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Geschrieben von H.G.Müller am 13. Februar 2001 14:01:12:

Als Antwort auf: Nackt auf eigenem Grund, Rechtslage? geschrieben von Michael und Hilka am 12. Februar 2001 21:53:26:

Wenn jemand von außen Euren Genitalbereich sehen kann und es für Euch zumutbar war, diese Tatsache voraus zu sehen und zu verhindern, können Euch Vorwürfe der Erregung öffentlichen Ärgernisses treffen, den Mann überdies unter bestimmten Voraussetzungen sogar zusätzlich der Vorwurf, exhibitionistischer Handlungen. Tipp: Nudisten-Grundstücksteil mit sicheren Sichtblenden "wasserdicht abschirmen".>Nach den vielen guten zusprüchen wollen wir nun auch zuhause konsequent nackt gehen,stellt sich nun die Frage wie sieht es aus wenn wir auf dem eigenen Grundstück auch nackt gehen wollen. kennt jemand die Rechtslage?
>Das wir gesehen werden könnten ist ok, denn wir sind FKKler und wollen uns auch dazu bekennen!
>mit nacktem Gruss
>Michael und Hilka





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