Re: nackt joggen?


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Geschrieben von Markus am 25. Juli 2000 22:59:02:

Als Antwort auf: nackt joggen? geschrieben von Hub am 25. Juli 2000 19:17:12:

Ungestraft im Sinne des StGB: Überall!
Ein nackter Mann in der Öffentlichkeit ist höchstens eine Ordnungswidrigkeit! Ausnahme: Er wird durch eine Errektion zum Exhibitionisten (§183).
Falls Du im Raum Köln/Düsseldorf unterwegs bist, mail mal!
Gegen den Ordnungswidrigkeitstatbestand kämpft übrigens Peter Niehenke:





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