Re: Nackt im eigenen Garten


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Geschrieben von Patrick am 21. Juni 2000 16:34:46:

Als Antwort auf: Nackt im eigenen Garten geschrieben von Lutz am 19. Juni 2000 15:16:21:

>Ich bin seit kurzem stolzer Eigenheimbesitzer.
>Ich habe auch einen herrlich sonnigen Garten mit alten Obstbäumen. Nun bewegt mich folgende Frage:
>Soll ich mich splitternackt in meinen Garten legen und mich meines Lebens als praktizierender Naturist erfreuen - wie werden die Nachbarn reagieren?
>Wer hat Erfahrungen?
>P.S.: Sichtschutzzäune finde ich blöd!

Hallo Lutz,

ich kann Dein Anliegen verstehen.
Eine allgemeine Antwort auf Deine Frage gibt es bestimmt nicht, denn es hängt davon ab, wie viele Leute, wie leicht in Deinen Garten schauen können.
Wenn Du Eltern von jungen Kindern in der Nähe wohnen hast, dann ist es mögliche, daß diese besorgt sind um ihren Nachwuchs. Je nach Einstellung kann es als Problem aufgefaßt werden, wenn das kleine Kind mit einem nackten Mann konfrontiert wird.
Mit der Polizei kannst Du keinen wesentlichen Ärger bekommen, da Du keinen Straftatbestand erfüllst.
Exhibitionismus ist es nicht, denn ein nackter Mann kann kein Glied entblößen oder vorzeigen, was die Tathandlung verlangt.
Auch führst Du durch rumliegen oder auf und abgehen keine sexuellen Handlungen im Sinne des Strafrechts aus.
Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetzt gibt es jedoch grob sittenwidrige Handlungen in de Öffentlichkeit. Ein Begriff, der von unterschiedlich definiert wird, hierunter fallen aber auch nackte Menschen in der Öffentlichekeit, wenn es nicht gerade toleriert ist wie z.B. im Englischen Garten in München.
Wenn sich Deine Nachbarn beschweren, kann es also sein, daß an Dich die Aufforderung gerichtet wird, Dich anzukleiden. Andernfalls wäre mit einem Bußgeld zu rechnen.







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