Re: "FKK" auf dem Balkon?


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Geschrieben von Markus am 13. Juni 2000 15:19:27:

Als Antwort auf: geschrieben von Frank am 07. Juni 2000 20:40:54:

>Hat zwar eigentlich nicht mit richtigem "FKK" zu tun, ist aber fuer
>mich trotzdem von Interesse:
>Da ich manchmal einfach zu faul bin zum FKK-Strand zu fahren, sonne ich mich (nackt) auf dem Balkon. Dieser ist fast nicht einsehbar (aber nur fast), da ziemlich zugewachsen (Baeume vor dem Haus) Nur in etwa 30-40 Meter Entfernung ist noch ein Haus, von dem aus man in meinen Balkon sehen kann.
>Koennte man da nun Aerger bekommen? Aus dieser Entfernung sieht man ja nicht
>mehr soviel, aber in Deutschland muss man ja immer darauf gefasst sein, dass
>sich irgendjemand beschwert.
>Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Rechtlich ist es so, dass sich Nacktsein in der Öffentlichkein ( an nicht vorgesehenen Orten) als Ordnungswidrigkeit mit einigen hundert Mark Geldbusse ahnden lässt. Auch der Balkon ( wenn einsehbar ) ist Öffentlichkeit.
Also entweder vielleicht das Balkongitter verdecken oder so, oder den Nachbarn von gegenüber fragen ob es ihn stört, oder abwareten bis sich jemand beschwert.





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