Re: "FKK" auf dem Balkon?


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Geschrieben von Peter am 07. Juni 2000 21:45:57:

Als Antwort auf: geschrieben von Frank am 07. Juni 2000 20:40:54:

>Hat zwar eigentlich nicht mit richtigem "FKK" zu tun, ist aber fuer
>mich trotzdem von Interesse:
>Da ich manchmal einfach zu faul bin zum FKK-Strand zu fahren, sonne ich mich (nackt) auf dem Balkon. Dieser ist fast nicht einsehbar (aber nur fast), da ziemlich zugewachsen (Baeume vor dem Haus) Nur in etwa 30-40 Meter Entfernung ist noch ein Haus, von dem aus man in meinen Balkon sehen kann.
>Koennte man da nun Aerger bekommen? Aus dieser Entfernung sieht man ja
nicht

Hallo,
daß kann ich mir nicht vorstellen, "My home is my castle", soweit ich weiß ist nur die Erregung öffentlichen Argernisses ein Vergehen,, wenn Du Dich also normal zum sonnenbaden niederläßt und Dich nicht provozierend zum Bspl. vor Kindern zur Schau stellst kann Dir m.E. keiner etwas.
Beste Grüße Peter
>mehr soviel, aber in Deutschland muss man ja immer darauf gefasst sein, dass
>sich irgendjemand beschwert.
>Wie sieht die rechtliche Lage aus?





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